|
Service-Leistungen für Handfeuerlöscher Die schweizerischen Bestimmungen für Handfeuerlöscher, herausgegeben von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen in Bern verlangt, dass jeder Handfeuerlöscher mindestens alle 3 Jahre auf seine Einsatzbereitschaft kontrolliert werden muss. |
|
|
|
|
| Unsere Service-Pauschalkosten beinhalten folgende Leistungen inkl. Fahrspesen und Kleinmaterial: | |
|
|
|
Hier geht es zur Löschdemo |